Verordnung (EU) 2023/1115
EUDR und Holzkohle: Was ab 2027 gilt.
Entwaldungsfreie Lieferketten werden Pflicht – auch für Holzkohle. Was das konkret bedeutet, und warum EU-Herkunft die einfachste Antwort ist.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 – kurz EUDR – verlangt entwaldungsfreie Lieferketten für bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse. Holzkohle gehört als Holzerzeugnis dazu. Wer sie in der EU in Verkehr bringt oder handelt, muss künftig belegen, dass das Holz von entwaldungsfreien Flächen stammt: mit Sorgfaltserklärung, Geolokalisierung der Herkunftsflächen und Risikobewertung. Nach aktuellem Stand greifen die Pflichten für Holzkohle-Lieferketten ab 2027. (Den Verordnungstext finden Sie im Original bei EUR-Lex; diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.)
Für Ware aus Übersee heißt das: Herkunftsflächen in Südamerika oder der Karibik müssen geolokalisiert, Risiken über lange Lieferketten hinweg bewertet und dokumentiert werden. Machbar – aber aufwendig, und der Aufwand liegt bei jedem Glied der Kette.
Encina wächst in der Dehesa, einer seit Jahrhunderten bewirtschafteten Kulturlandschaft in Südspanien. Das Holz stammt aus dem turnusmäßigen Rückschnitt – Pflege statt Rodung –, das Entwaldungsrisiko ist niedrig, die Herkunft liegt innerhalb der EU. Die Lieferkette ist kurz: vom Meiler auf den LKW zu Ihnen.
Konkret heißt das für Ihren Einkauf: Ab Geltungsbeginn 2027 liegt jeder Ladung die EUDR-Sorgfaltserklärung mit Referenznummern bei – die Grundlage für Ihre eigene Dokumentation als Händler oder Verarbeiter. Sie kaufen damit nicht nur Kohle, sondern einen Compliance-Baustein.
Mehr zur Herkunft und den Laborwerten auf der Encina-Seite; wie Bezug und Gebinde funktionieren, steht unter Großhandel.
EUDR-ready einkaufen.
Ab Geltungsbeginn 2027 erhalten Sie mit jeder Ladung die Sorgfaltserklärung inklusive Referenznummern – sprechen Sie mit uns über Ihre Lieferkette.